

Anstellungserfordernis:
- abgeschlossene Ausbildung
- Erfahrung in der Pflege von Vorteil
Die Entlohnung erfolgt nach dem Sbg.GemVBG 2001 im Entlohnungsschema VD, Entlohnungsgruppe d und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgesetzes.
Anstellungsbeginn: nach Vereinbarung
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