für den Bereich der gemeindeeigenen Objekte
Beschäftigungsausmaß:
- die ganzjährige Anstellung beträgt 25 Stunden/Woche (=Anstellung 62,5 % der Vollbeschäftigung)
- Zeiteinteilung nach Vereinbarung (kein Wochenenddienst)
Entlohnung erfolgt nach dem Sbg. Gemeindevertragsbedienstetengesetz. Einstufung entsprechend der anrechenbaren Vordienstzeiten.
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Menschen gleichermaßen, unabhängig von Alter, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft.